Tippgebervoraussetzungen

für die Zahlung der Tippprovision:

 

Eine Zahlung einer Tippprovision wird nur fällig, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen und ergeben:

Innerhalb von 12 Monaten nach Abgabe des Tipps kommt es zum Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages über das Grundstück zwischen dem Grundstückseigentümer und der Bautechnik Hildemann GmbH & Co. KG

 

Allein die Bautechnik Hildemann GmbH & Co. KG entscheidet darüber, ob das angebotene Grundstück für Sie passend ist. Sollte die  Bautechnik Hildemann GmbH & Co. KG  kein Interesse an dem Grundstück haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung der Tippgeberprovision. 

 

Die  Bautechnik Hildemann GmbH & Co. KG  behält sich jedoch vor, gegebenenfalls den Kontakt mit Kooperationspartnern herzustellen. 

 

Eine Auszahlung besteht nur einmal pro Objekt und findet pro Objekt nur einmal an eine Person statt. Das heißt für ein Objekt wird die Provision nicht an Eigentümer und Tippgeber unter Beteiligung eines Tippgebers erhält dieser die Provision. Ohne Beteiligung eines Tippgebers fällt die Provision dem Eigentümer zu.

 

Der Grundstückseigentümer lebt mit dem Tippgeber nicht in einem Haushalt und lebt mit diesem nicht in einer Ehe oder eheähnlichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.

 

Das Grundstück/die Immobilie (Objekt) ist der  Bautechnik Hildemann GmbH & Co. KG H noch nicht bekannt oder anderweitig angeboten worden.

 

Das Grundstück/die Immobilie (Objekt) des Grundstückseigentümers ist nicht öffentlich oder auf Immobilienportalen oder in sonstiger Weise zum Verkauf oder zur Vermarktung angeboten. Über das Grundstück ist außerdem kein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. wird es nicht öffentlich zur Versteigerung angeboten

Das Grundstück/die Immobilie (Objekt) wird insbesondere von keinem Maklerbüro angeboten. Die Zahlung einer zusätzlichen Maklerprovision ist ausgeschlossen, insbesondere, wenn der Tippgeber zugleich Makler ist.

 

Die Tippgeberprovision ist nach Einkaufsvolumen gestaffelt.

 

Bei Grundstückswerten bis zu 400.000,00 € zahlen wir 5.000,00 € 

 

Bei Grundstückswerten bis zu 700.000,00 € zahlen wir 10.000,00 €

 

Bei Grundstückswerten bis zu 1.000.000,00 € zahlen wir 20.000,00 €